1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Einzel-unternehmers Dr. Günther Rehme, Uhlandstr. 9, 13156 Berlin (nachfolgend „Lizenzgeber“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (digitale Inhalte), die ein Unternehmer (nachfolgend „Lizenznehmer“) mit dem Lizenzgeber hinsichtlich der vom Lizenzgeber auf dessen Website dargestellten digitalen Inhalte abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen.
1.2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen digitalen Inhalte an den Lizenznehmer in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte an dem Dokument „Nationale Meldungen für chemische Produkte in Europa (EU-Staaten, EWR-Staaten, Schweiz) – Anforderungen und Informationen zur Durchführung“.
2.1. Die auf der Webseite des Lizenzgebers veröffentlichten Inhalte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Lizenzgebers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Lizenznehmer.
2.2. Der Lizenznehmer kann das Angebot über das auf der Webseite des Lizenzgebers bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Lizenznehmer, nachdem er die abgefragten Bestelldaten in das Online-Formular eingetragen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Inhalte ab.
2.3. Der Lizenzgeber kann das Angebot des Lizenznehmers innerhalb von sieben Tagen annehmen,
- indem er dem Lizenznehmer die bestellten Inhalte überlässt, wobei insoweit der Zugang beim Lizenznehmer maßgeblich ist, oder
- indem er dem Lizenznehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Lizenznehmer maßgeblich ist.
Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, an welchem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Lizenzgeber das Angebot des Lizenznehmers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Lizenznehmer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Lizenznehmer zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5. Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Lizenzgebers wird der Vertragstext vom Lizenzgeber gespeichert. Der Vertragstext kann vom Lizenznehmer nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Webseite des Lizenzgebers abgerufen werden.
2.6. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Lizenznehmer seine Eingaben über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
2.7. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lizenzgeber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Lizenznehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lizenzgeber versandten E-Mails zugestellt werden können.
3. Vergütung
3.1. Für die Rechtseinräumung an den jeweiligen Inhalten erhält der Lizenzgeber eine Pauschallizenzgebühr, deren Höhe sich aus der Inhaltsbeschreibung auf der Webseite ergibt.
3.2. Die vom Lizenzgeber angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Lizenzgeber Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG ist.
3.3. Bei Zahlungen in Ländern außerhalb Deutschlands können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Lizenzgeber nicht zu vertreten hat und die vom Lizenz-nehmer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).
3.4. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Überlassung der Inhalte
Die Überlassung der Inhalte erfolgt ausschließlich in elektronischer Form durch Übersendung eines PDF-Dokumentes per E-Mail.
5. Einräumung von Nutzungsrechten
5.1. Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung auf der Webseite des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte ausschließlich für geschäftliche Zwecke des eigenen Unternehmens zu nutzen.
5.2. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet. Insbesondere ist es nicht erlaubt, die Inhalte des PDF-Dokuments weiter zu veräußern, zu vermieten oder im Internet zu veröffentlichen. Es ist außerdem nicht gestattet, Übersetzungen der Inhalte des deutschsprachigen Dokuments in andere europäische Sprachen, insbesondere Englisch, weiter zu veräußern, zu vermieten oder im Internet zu veröffentlichen.
5.3. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs.1 BGB erst wirksam, wenn der Lizenznehmer die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Lizenzgeber erlaubt eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vorläufig vor diesem Zeitpunkt. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
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7. Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
8. Gerichtsstand
Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundes-republik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Lizenznehmern zugerechnet werden können. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.