Nationale Notrufnummern in Abschnitts 1.4 des Sicherheitsdatenblattes

Unternehmen, die als gefährlich eingestufte chemische Produkte in Europa in Verkehr bringen, sind gemäß Anhang II der REACH-Verordnung verpflichtet, in Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts eine Notrufnummer anzugeben. Durch die Notrufnummer soll eine Beratung in Landessprache bei Notfällen und insbesondere bei Vergiftungen im Zusammenhang mit den chemischen Produkten gewährleistet werden.

 

In den meisten europäischen Staaten ist eine einheitliche nationale Notrufnummer für die Notfallberatung definiert, dies trifft für 28 von 33 Staaten zu (EU-Staaten, EWR-Staaten, Schweiz) zu. Einige Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Russland) verfügen über mehrere regionale Giftinformationszentren, die für die Notfallberatung zuständig sind. Eine Herausforderung für die Unternehmen ist die Kenntnis über die Notrufnummern und die zuständigen Stellen/Institutionen/Giftinformationszentren in den jeweiligen europäischen Staaten.

 

Dr. Rehme – Chemical Product Consulting hat sich intensiv mit Produktmeldungen und Notrufnummern in verschiedenen europäischen Staaten befasst. Auf Anfragen von Kunden wurde Anfang 2017 ein Dokument erstellt, welches die derzeit verfügbaren nationalen Notrufnummern und die zuständigen Institutionen in den EU-Staaten, den EWR-Staaten, der Schweiz und Russland enthält. Auf 16 Seiten werden für jeden Staat die nationale zuständige Stelle/Institution/Giftinformationszentrale für die Notfallberatung mit Name, Adresse und Webseite sowie verfügbare nationale Notrufnummern angegeben. In vielen Fällen wurden dazu schriftliche Auskünfte von den jeweiligen nationalen Stellen eingeholt. Bei den Staaten, die über mehrere regionale Giftinformationszentren verfügen (Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Russland), wird auf diese mit Angabe der Notrufnummern hingewiesen.

 

Die Informationen werden im vorliegenden Dokument für jeden Staat in übersichtlicher Form mit folgender Gliederung aufgeführt:

  • Zuständigkeit (Behörde/Giftinformationszentrum mit Adresse und Webseite sowie ggf. spezifische Hinweise)
  • Nationale Notrufnummer zur Angabe in Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblatts

Folgende Staaten werden in dem Dokument behandelt:

 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (UK), Zypern.

 

Der Stand der Informationen im Dokument ist der Januar 2023. Die Informationen in dem Dokument werden in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert.

 

Hier ist ein Auszug aus dem Dokument als Ansichtsexemplar zum Download:

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Ansichtsexemplar_Giftnotrufnummern_Jan23
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